WIE genau funktioniert das Zertifizierungsverfahren?
DOWNLOAD >>> ZERTIFIZIERUNGSANTRAG (pdf)
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Einsenden des Zertifizierungsantrags per Email an >>> berater-zertifizierung@zentralsekretariat.info
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KRITERIEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG
ALS BESONDERS QUALIFIZIERTER BERATER (certified consultant)
- Fachliche Qualifikation zur Tätigkeit als besonders qualifizierter Berater; nachgewiesen durch einen qualifizierenden Hochschulabschluss in einer einschlägigen wissenschaftlichen Fachdisziplin. Die Frage der Anerkennung von zertifizierungswürdigen Studienabschlüssen wird durch den Zertifizierungsausschuss in jedem Einzelfall geprüft (ggf. unter Berücksichtigung der auf Anforderung vorzulegenden Studien- und Prüfungsordnung bzw. Promotionsordnung).
- Professionelle Tätigkeit als Berater mit hinreichender Berufserfahrung in einschlägig relevanten Tätigkeitsfeldern. Die Anforderungen an die Art und Dauer der Beratertätigkeit hängen vom beantragten Zertifizierungs-Level ab:
- Independent Consultant: mindestens fünf Jahre als Berater bzw. Consultant; davon mindestens 2 Jahre als freiberuflicher Berater (weisungsunabhängige Beratertätigkeit)
- Professional Consultant: mindestens fünf Jahre als Berater oder Consultant; davon mindestens zwei Jahre als Berater mit festem Anstellungsverhältnis in der Position Senior-Consultant bzw. Projektleiter (oder vergleichbarem Aufgabenbereich als „sehr erfahrener Berater“)
- Leading Consultant: Mindestens fünf Jahre als Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber oder gestaltungsberechtigter Partner eines Beratungsunternehmens (Personen- oder Kapitalgesellschaft) tätig, davon mindestens zwei Jahre mit der Leitung einer Beratungsgesellschaft oder eines vergleichbaren Verantwortungsbereiches (Führung von Beratern) betraut
- Advanced Senior Consultant: Berater im „fortgeschrittenen Alter, der vor dem Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters mindestens fünf Jahre eine berufspraktische und / oder beratende Tätigkeit im relevanten Tätigkeitsfeld ausgeübt hat
- Qualified Junior Consultant: Berater in den ersten Berufsjahren, der mindestens ein Jahr als Berater oder Consultant in einem für den FACHVERBAND e.V. relevanten Tätigkeitsfeld tätig war
- Vorlage von Referenzen zum Beleg von hinreichender Praxis-Erfahrung als Berater, Consultant oder Geschäftsführer in der beantragten Kategorie (Zertifizierungslevel).
- Nachweise der regelmäßigen Teilnahme an Veranstaltungen zur fachlichen Weiterqualifizierung in beratungsrelevanten Fachgebieten (z. B. durch Vorlage von Teilnahmebescheinigungen an Fachveranstaltungen des FACHVERBANDES e.V. oder vergleichbarer Anbieter von Qualitätsveranstaltungen)
- Fachinterview durch die Mitglieder des Zertifizierungsausschusses bzw. durch zwei hierzu temporär ernannte „Zertifizierungs-Paten“ (bzw. „Fach-Mentoren“), welche mit der Aufgabe der Bewertung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz des Antragstellers betraut wurden.
- ZERTIFIZIERUNGSVORTRAG: Fachvortrag zu einem Thema nach freier Wahl durch den Antragsteller, welches in einem inhaltlichen Zusammenhang zum angestrebten Berater-Titel (Spezialisierungsgebiet) stehen muss.
ZERTIFIZIERUNGSVORTRAG
Durch den öffentlichen Zertifizierungsvortrag werden DREI Zwecke erreicht:
- Der zu zertifizierende Berater kann seine Kompetenz in Form eines FACHVORTRAGES präsentieren.
- Potenzielle Mandanten können sich von der Kompetenz des Beraters überzeugen und erhalten eine Vorstellung von dessen Arbeitsweise.
- Berater-Kollegen könen etwas lernen bzw. können sich ein Bild von einem möglichen Kooperationspartner machen, der auf speziellen Beratungsgebieten über besonderes Methodenwissen verfügt.
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Bei der Wahl des Vortragsthemas und somit des zu würdigenden Spezialisierungsgebietes soll auf die Themenliste des FACHVERBANDES e.V. zurückgegriffen werden. Bei völlig neuartigen Spezialisierungsgebieten kann diese Themenliste im Sinne der zeitgemäßen Weiterentwicklung von Beratungsfeldern erweitert werden.
Der Fachvortrag kann nach Wahl durch den Zertifizierungsausschuss bei einer Gremiensitzung des Zertifizierungsausschusses oder im Rahmen einer zum Vortragsthema passenden Fachveranstaltung gehalten werden, wobei zwei Mitglieder des Zertifizierungsausschusses (bzw. im Verhinderungsfall auch „Zertifizierungs-Paten“ bzw. „Fach-Mentoren“) als Hörer anwesend sein müssen.
Insbesondere ist es möglich, den Zertifizierungsvortrag im Rahmen von Fachveranstaltungen des FACHVERBANDES e.V., welche speziell für Berater organisiert werden, zu präsentieren.
Es ist grundsätzlich möglich, den Zertifizierungsvortrag in VIRTUELLER FORM, also im Videokonferenz-Format zu halten.
ERTEILUNG DES ZERTIFIKATES
Ein Zertifikat für besonders qualifizierte Berater kann erteilt werden, wenn ein Antragsteller alle in der Zertifizierungsordnung genannten Zertifizierungs-Kriterien erfüllt und einen finanziellen Beitrag gemäß der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Gebührenordnung für die Zertifizierung vollständig geleistet hat.
- Die Übergabe des Zertifikates kann nach Wahl des Zertifizierungsausschusses in einer geschlossenen Sitzung oder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
- Das offizielle Beraterverzeichnis „BERATER-ROLLE“ der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater informiert über den Personenkreis der zertifizierten Berater, den Level der Zertifizierung sowie den Gültigkeitszeitraum des Zertifikates.
- Die in der BERATER-ROLLE eingetragenen Zertifizierten Berater werden zugleich im Online-Verzeichnis „CERTIFIED-CONSULTANT.com“ gelistet.
Der Vorstand der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater entscheidet – unter Ausschluss des Rechtsweges – über die Erteilung eines Zertifikates für besonders qualifizierte Berater. Der Vorstand der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater kann die Durchführung der Prüfung der Erfüllung der Zertifizierungskriterien und die Entscheidung über die Erteilung von Zertifikaten an einen Zertifizierungsausschuss delegieren. Es ist insbesondere möglich, dass die Entscheidungskompetenz an einen unabhängigen Fachausschuss übertragen wird, der aus geeigneten Mitgliedern des FACHVERBANDES sowie mindestens einem Zertifizierten Berater (Certified-Consultant) besteht. (Die diesbezüglichen Einzelheiten regelt Abschnitt IX. dieser Zertifizierungsordnung.)
Sofern der Vorstand der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater Zweifel am Votum des Zertifizierungsausschusses haben sollte, kann er die Entscheidung des Zertifizierungsausschusses jederzeit überprüfen und notwendigenfalls revidieren.
Sobald ein Berater-Zertifikat durch den unabhängigen Fachausschuss ausgestellt wurde, erfolgt ein Eintrag in die offizielle Liste der Zertifizierten Berater, die unter der Internet-Adresse „Certified-Consultant.com“ abrufbar ist.
Solange ein Berater-Zertifikat gültig ist, wird ein besonders qualifizierter Berater im Berater-Verzeichnis wie folgt geführt:
- Certified-Consultant.com/nachname-vorname
Der zertifizierte Berater ist Berechtigt, das OFFIZIELLE SIEGEL der besonders qualifizierten Berater zu verwenden: CERTIFIED-CONSULTANT.com
Das Siegel weist den jeweiligen Zertifizierungslevel aus:
- Bronze-Siegel = LEVEL I = Independent Consultant
- Silber-Siegel = LEVEL II = Professional Consultant
- Gold-Siegel = LEVEL III = Leading Consultant
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